
Ihre zuzahlungsfreie Pflegebox
- im Wert von bis zu 42€ pro Monat*
- gesetzlicher Anspruch für alle Pflegestufen
- in wenigen Minuten beantragt
- bequem nach Hause geliefert
- jederzeit individuell anpassbar
Unsere Partner

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel
Sollte bei Ihnen oder einem Angehörigen ein Pflegegrad vorhanden sein, besteht gemäß dem Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) ein Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat*.
Die Pflegekasse übernimmt die anfallenden Kosten, unabhängig von allen anderen Leistungen.
Wir übernehmen alle Formalitäten für Sie.
Unser Team besteht aus Fachleuten und Experten
Fürsorgliche Mitarbeiter sorgen engagiert für Aufmerksamkeit. Teamarbeit ist ein Markenzeichen unserer Organisation und ein Vorteil, der uns hilft, hervorragende Ergebnisse zu erzielen. Wir kombinieren Erfahrung und Wissen in verschiedenen Bereichen und nutzen digitale Systeme, um die richtige Lösung zu finden. Unsere Bundesweite Pflege agiert vernetzt, dynamisch und professionell.

Die Bundesweite Pflege Neven bietet ein umfassendes Leistungsspektrum, Rund um das Thema Pflegehilfsmittel.
Dank modernster technischer Systeme, verfolgen wir Ihre individuelle Bestellung in Echtzeit.
Die Pflegebedürftigen stehen bei uns im Vordergrund, deshalb übernehmen wir alle Formalitäten für Sie.
Hochqualitative Markenprodukte und hochkarätige Spezialisten zeichnen die Bundesweite Pflege Neven aus.
Fragen und Antworten
Was ist die Neven Pflegebox und muss ich etwas bezahlen?
Die Pflegebox ist ein zuzahlungsfreies Paket mit Pflegehilfsmitteln, das monatlich geliefert wird und individuell an den Bedarf angepasst werden kann. Sie unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der häuslichen Pflege, indem sie hygienische Bedingungen schafft. Es entstehen keine Kosten oder Risiken für den Besteller, zumal die Pflegekassen die Kosten von bis zu 42 € monatlich übernehmen. Sollte eine Pflegekasse den Antrag ablehnen, entstehen Ihnen ebenfalls keine Kosten.
Wer hat Anspruch auf die zuzahlungsfreien Pflegehilfsmittel von 42,-€ im Monat?
Jeder der einen Pflegegrad von 1 bis 5 hat, zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen lebt und von Privatpersonen (Angehörige, Nachbarn usw.) gepflegt wird, hat einen Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Pflegestärkungsgesetzes. Gesetz § 40 SGB XI (1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes. Entscheiden sich Versicherte für eine Ausstattung des Pflegehilfsmittels, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, haben sie die Mehrkosten und die dadurch bedingten Folgekosten selbst zu tragen. § 33 Abs. 6 und 7 des Fünften Buches gilt entsprechend. Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 42 € nicht übersteigen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.
Welche Produkte können Sie bei der Bundesweiten Pflege Neven zuzahlungsfrei bestellen?
Die Pflegekasse erstattet Pflegehilfsmittel für die häusliche Grundpflege, die zum Verbrauch bestimmt sind. Dazu gehören Produkte wie Flächen und Händedesinfektion, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz sowie Bettschutzeinlagen. Unsere Neven Pflegeboxen enthalten genau diese Hilfsmittel, um Ihnen den Alltag zu erleichtern und Ihre Beschwerden zu lindern. Darüber hinaus dienen sie dem Schutz sowohl des Pflegebedürftigen als auch der pflegenden Person, indem sie unter anderem vor Infektionen schützen.
Besteht trotz Pflegedienst ein Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel?
Ja, der Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht trotzdem, solange Sie auch weiterhin von einer privaten Person zusätzlich zum Pflegedienst gepflegt werden. Der Pflegedienst bringt seine eigenen Pflegehilfsmittel mit, aber pflegende Angehörige oder Privatpersonen können ebenfalls auf die zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zugreifen, die für den Pflegealltag benötigt werden.
Wie hoch sind die Versandkosten?
Als Kunde der Neven Pflegebox entstehen für Sie keine Kosten. Versand und Porto übernehmen wir von der Bundesweite Pflege.
Haben privat Versicherte ebenfalls einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Selbstverständlich haben auch privat Versicherte Kunden Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel. Sie erhalten von uns eine Rechnung, die sie zunächst selbst begleichen und anschließend bei ihrer Versicherung einreichen können und zu 100% wieder erstattet bekommen.
Individuelle Liefertermine
Sie können sich aussuchen, wann Sie die Neven Pflegebox monatlich erhalten möchten, Anfang -, Mitte – oder am Ende des Monats.
Höchste Qualitätsstandards
Wir bieten unseren Kunden den besten Service sowie die beste Unterstützung und stolz auf unser engagiertes Serviceteam.
Serviceteam
Unser Serviceteam steht während den Arbeitszeiten umfänglich für Sie zur Verfügung, um Ihnen Ihre individuellen Wünsche zu erfüllen.